Homepage des Turn- und Sportverein Ford Saarlouis Steinrausch Fraulautern 1878 e.V.

Mitgliederversammlung am 05.05.2024

Ehrenordnung des Turn- und Sportverein

Ford Saarlouis-Steinrausch-Fraulautern 1878 e.V.

Artikel 1   Grundsätzliches

  • Ehrungen sind in gemeinnützigen und ehrenamtlich geführten Organisationen von besonderer Bedeutung, weil eine materielle Vergütung der geleisteten Arbeit dem Wesen der ehrenamtlichen Tätigkeit widerspricht.
  • Mitglieder können Ehrungen aufgrund langjähriger Mitgliedschaft oder besonderer Leistungen erhalten. Ehrungen sollen grundsätzlich in der Mitgliederversammlung oder bei repräsentativen Veranstaltungen des Vereins vorgenommen werden.
  • Bei Anwendung der Ehrenordnung des Vereins und der Entscheidung über die Anträge sind von den Beteiligten die den verschiedenen Auszeichnungen entsprechenden Kriterien zu berücksichtigen, damit eine Gleichbehandlung aller Mitglieder gewährleistet ist.
  • Die Ehrenordnung berücksichtigt nur Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele des Vereins stehen. Unter ehrenamtlicher Tätigkeit ist nicht nur die Tätigkeit eines Funktionärs oder Übungsleiters zu verstehen, sondern alle Tätigkeiten, die über eine normale Mitgliedschaft hinausgehen.
  • Durch die Aufstellung dieser Richtlinien zur Durchführung von Ehrungen kann ein Rechtsanspruch von Seiten eines Mitglieds nicht hergeleitet werden.

Artikel 2    Ehrung der Mitglieder aufgrund ununterbrochener Mitgliedschaft

25 Jahre         Urkunde und Anstecknadel in Bronze

40 Jahre         Urkunde und Anstecknadel in Silber

50 Jahre         Urkunde und Anstecknadel in Gold mit Aufschrift 50

60 Jahre         Urkunde und Anstecknadel in Gold mit Aufschrift 60

70 Jahre         Urkunde und Anstecknadel in Gold mit Aufschrift 70

80 Jahre         Urkunde und Anstecknadel in Gold mit Aufschrift 80

Artikel 3    Sportliche Ehrungen

  • Für herausragende sportliche Erfolge werden Einzelsportler oder Mannschaften für Einsätze bei Wettkämpfen, Punktspielen oder anderen sportlichen Vergleichen auf Vorschlag der Abteilungsleiter durch den Vereinsvorstand mit Urkunden und Präsenten in angemessener Höhe geehrt.
  • Die Ehrungen erfolgen im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen geeigneten Rahmen durch den Vorstand.
  • Darüber hinaus kann auf Antrag der Abteilung oder des Vorstandes für verdiente Mitglieder auch die jeweilige Verbandsehrung beantragt werden. Diese Ehrungen richten sich nach den Vorgaben des entsprechenden Verbandes.

Artikel 4    Beitragsbefreiung

  • Mitglieder werden mit Vollendung des 80. Lebensjahres vom Beitrag befreit, wenn sie mindestens 60 Jahre ununterbrochen im Verein sind. Die Beitragsbefreiung zieht nicht automatisch eine Ehrenmitgliedschaft nach sich.

Artikel 5    Ehrenmitgliedschaften & Ehrenvorsitz

  • Die Ehrenmitgliedschaft kann für mindestens 25-jährige Ausübung eines oder mehrerer Ämter im Verein oder aufgrund sonstiger außerordentlicher und vereinsfördernder Verdienste erworben werden.
  • Vorschläge für eine Ehrenmitgliedschaft werden in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht. Die Ehrenmitgliedschaft kann nur aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschlusses verliehen werden. Die Ehrenmitgliedschaft ist mit einer Beitragsbefreiung ab der Ernennung verbunden.
  • Zum Ehrenvorsitzenden kann nur ein ehemaliger 1. Vorsitzende/r des Vereins ernannt werden, der   sich   mehr   als   ein   Jahrzehnt als 1. Vorsitzende/r bewährt hat und nicht mehr dem Vorstand oder Turnrat angehört, jedoch auch weiterhin am Vereinsleben teilnimmt und gewillt ist, die Belange des Vereins mit Rat und Tat zu fördern und langjährig, herausragend und besonders verdienstvoll für den Verein tätig gewesen ist. Der/die Ehrenvorsitzende hat das Recht, an allen Sitzungen und Versammlungen des Vereins beratend teilzunehmen. Er/Sie hat kein Stimmrecht (Ausnahme Mitgliederversammlung). Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes.

Artikel 6    Geburtstage

  • 50., 60., 70., 75., 80. Geburtstag
    • Glückwunschkarte vom Verein
  • 85., 90. Geburtstag
    • Glückwunschkarte plus Präsent 25 € und Abordnung (Vorstand oder Beauftragte des Vereins)
  • 95. Geburtstag
    • Glückwunschkarte plus Präsent 35 € und Abordnung + 1.Vors
  • 100. Geburtstag
    • Glückwunschkarte plus Präsent 50 € und Abordnung + 1.Vors

Der Besuch ist im Vorfeld vom Ressort Verwaltung anzukündigen.

Artikel 7    Hochzeit

  • Hochzeitspaare werden durch eine Vorstandsabordnung mit einem Präsent in Höhe von 25 € geehrt. Dabei hat das Mitglied dafür Sorge zu tragen, dass der Vorstand rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.

Artikel 8    Totenehrung

  • Im Todesfall eines aktiven Mitgliedes wird die Ehrerbietung durch Blumenschmuck oder Gutschein im Wert von 20,- € überbracht. Die Vereinsfahne wird auf Wunsch mitgeführt.
  • Im Todesfall eines aktiven Vorstands-, Turnrats-, Ehren- oder eines Gründungsmitgliedes wird die Ehrerbietung durch Blumenschmuck oder Gutschein im Wert von 35,- € überbracht. Darüber hinaus kann ein Nachruf in der örtlichen Presse erscheinen. Grundsätzlich wird die Vereinsfahne mitgeführt. Ausnahme: Es wird nicht gewünscht.
  • Die Angehörigen des Mitglieds haben dafür Sorge zu tragen, dass der Vorstand rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.

Artikel 9    Aberkennung von Ehrungen

  • Alle Ehrungen des Turnvereins können, wenn das Mitglied rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wurde, von der Mitgliederversammlung aberkannt werden.

Artikel 10    Schlussbestimmung

  • Der Vorstand ist ausdrücklich ermächtigt, in Einzelfällen – soweit nicht zwingend über Satzung und Ehrenordnung festgelegt – aus berechtigten Anlässen von den zeitlichen Vorgaben in Bezug auf die Verleihung von Auszeichnungen abzuweichen und Sonderehrungen für verdiente Mitglieder durchzuführen.
  • Die vom Vorstand beschlossenen Ehrungen gem. Artikel 2 dieser Ordnung sind in der ordentlichen Mitgliederversammlung bekannt zu geben, es sei denn, die Mitgliederversammlung ist gem. Satzung selbst für die Beschlussfassung zuständig.

Die vorstehende Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 04.06.2023 beschlossen und ersetzt die Ehrenordnung vom 16.03.2014


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